Zeitwert
Der Zeitwert ist derjenige Betrag, den der Eigentümer des Fahrzeuges beim Verkauf des Fahrzeugs (ohne Unfallschaden) erzielt hätte, bspw. wenn das Fahrzeug in Zahlung genommen worden wäre.
Der Wiederbeschaffungswert hingegen liegt in der Regel 20 bis 25 % (Handelsspanne) über dem Zeitwert und ist derjenige Betrag, der beim Kauf eines vergleichbaren Fahrzeugs im seriösen KFZ-Handel aufgewendet werden muss.
Bei anderen Sachschadenpositionen als dem Fahrzeugschaden - also bspw. beschädigte Kleidung, Handy etc. - wird von Versicherern oft nach Maßgabe des Zeitwertes reguliert. Rechtsdogmatisch ist dies falsch. Denn nach dem Grundgedanken des Schadenersatzrechts (Naturalrestitution) ist der Geschädigte so zu stellen, wie wenn der Schaden nicht eingetreten wäre. Das heißt, es ist ein Geldbetrag zu ersetzen, von dem sich der Geschädigte einen gleichwertigen Gegenstand erwerben kann. Vom Betrag des Zeitwertes ist ein gleichwertiger Ersatz in der Regel nicht zu finanzieren.