Man wirft Ihnen Unfallflucht vor? Was tun?
Man wirft Ihnen seitens der Polizei ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht) vor?
Sie wissen nicht, wie Sie sich gegen den Vorwurf einer Unfallflucht zur Wehr setzen sollen?
Sie möchten wissen, warum Ihnen ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vorgeworfen wird?
Falls man gegen Sie den Vorwurf eines unerlaubten Entfernens vom Unfallort - landläufig als Unfallflucht bezeichnet - erhoben hat, gilt zuerst die wichtige Regel, dass Sie sich zu diesem Vorwurf nicht äußern. Lassen Sie sich auch nicht zu beiläufigen Äußerungen, bspw. dass Sie das betreffende Fahrzeug immer nutzen, verleiten. Wenn Sie nichts sagen, ist das Ihr gutes Recht. Dabei müssen Sie auch keine Angst haben, dass dies einen schlechten Eindruck macht. Wenn Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht - über das Sie eigentlich schon zu Beginn einer Befragung belehrt werden müssten - Gebrauch machen, kann Ihnen das nicht zum Nachteil gereichen.
Falls Sie genau wissen wollen, aus welchen Gründen man Sie verdächtigt, sind Sie darauf angewiesen, dass ein Rechtsanwalt für Sie Akteneinsicht beantragt. Erst nach erfolgter Akteneinsicht sollte zum Tatvorwurf Stellung genommen werden, weil erst dann gesagt werden kann, was die beste Verteidigungsstrategie ist. Das ist nicht immer diejenige, an welche man zuerst denkt.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf - gern auch per Mail. Rechtsanwalt Jan Vorwerg hat als Fachanwalt für Verkehsrecht jahrelange Erfahrungen aus einer Vielzahl von Verfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort.
Hier können Sie sich ein Interview zum Thema Unfallflucht mit Rechtsanwalt Jan Vorwerg anhören: