Messfehler bei Verkehrsordnungswidrigkeit?
Bußgeldverfahren - Messfehler bei Blitzern
Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten sind allgegenwärtig. Heutzutage fährt man kaum eine längere Strecke, ohne dabei nicht mindestens einmal einem Blitzer zu begegnen. Es gibt in manchen ländlichen Bereichen in kleineren Orten zwar kaum noch einen Laden, aber dafür geschickt aufgestellte Blitzer. Bei der Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten steht dabei offenbar nicht immer die Verkehrssicherheit an erster Stelle. Eine damit verbundene Absicht, Einnahmen zu erzielen, kann kaum noch geleugnet werden. So bleibt es bei der immer größer werdenden Verfolgungsdichte nicht aus, dass auch aufmerksame Fahrer, welche keine notorischen Raser sind, einmal ein Schild übersehen und sich dem Vorwurf einer Verkehrsordnungswidrigkeit ausgesetzt sehen. Mit Hinblick darauf, dass man nur noch acht Punkte im Fahreignungsregister haben darf, bevor der Führerschein entzogen wird, sollte man ein Sammeln solcher Punkte vermeiden. Denn wenn man erst einmal bei drei oder vier Punkten ist, fährt es sich nicht mehr wirklich entspannt. Die Messverfahren wurden in den letzten Jahrzehnten immer weiter entwickelt. Inzwischen werden vermehrt Laserverfahren eingesetzt. Dabei ist es keineswegs so, dass immer modernere Messverfahren kaum noch angreifbar wären. So wird bei Laserverfahren gern übersehen, dass das Gerät nicht an seinem Standort misst, sondern deutlich davor. Mit Hinblick auf den Standort des Schildes kann dies von Bedeutung sein. Auch immer komplexere Messanlagen sind durchaus fehleranfällig bzw. mitunter gar nicht so einfach aufzustellen und zu bedienen. Neben anderen Angriffspunkten spielt dies eine nicht zu unterschätzende Rolle bei der Verteidigung gegen den Vorwurf solcher Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Wenn Sie wissen möchten, ob ein Vorgehen gegen einen Vorwurf sinnvoll ist, nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf.