Man wirft Ihnen Fahrerflucht vor?
Sie hatten Besuch von der Polizei oder haben eine Vorladung wegen Fahrerflucht bekommen?
Wichtig in einem solchen Fall ist, dass man als Beschuldigter zunächst einmal keine Angaben macht. Erst wenn man über einen Anwalt Akteneinsicht bekommen hat und genau weiß, was vorliegt, macht eine Stellungnahme Sinn. Sicher ist ein solcher Vorwurf sehr unangenehm und nicht immer berechtigt. Aber man sollte dennoch nicht vorschnell Aussagen machen, die man später bei richtiger Einschätzung der Rechtslage vielleicht bereut. Schätzungen zufolge gibt es jährlich allein in Deutschland ca. 500.000 Fälle von Fahrerflucht. Die richtige Bezeichnung im Gesetzestext (§ 142 StGB) heißt übrigens "unerlaubtes Entfernen vom Unfallort". Oft wird auch die Bezeichnung "Unfallflucht" verwendet. Mitunder kommt es auch vor, dass manche Verkehrsteilnehmer gar nicht genau wissen, wie man sich am besten verhält, wenn der Unfallgegner bspw. auf einem Parkplatz nicht zugegen ist. Informationen, wie man sich richtig verhält und den Vorwurf einer Fahrerflucht vermeidet, finden Sie hier (Klick)
Hier können Sie sich ein Interview zum Thema Unfallflucht mit Rechtsanwalt Jan Vorwerg anhören: