Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - War ich das wirklich?

Was tun, wenn einem Fahrerflucht vorgeworfen wird?

Schnell ist es passiert - und man ist plötzlich mit einem Strafverfahren des unerlaubten Entfernens vom Unfallort konfrontiert. Nicht immer muss es dazu wirklich "geknallt" haben. Man hat bspw. einen Radfahrer übersehen, dieser stürzte und nun hat man eine Anzeige wegen Unfallflucht. Oder auf einem Parkplatz touchiert man ohne es zu merken ein anderes Fahrzeug und wird angzeigt. Eine solche Anzeige kann auch kommen, selbst wenn man einen Zettel hinterlassen hat. Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass viele Verfahren nämlich auch auf Unwissenheit beruhen. Wie man sich richtig verhält können Sie hier (Klick) nachlesen.

Falls man mit einer solchen Anzeige konfrontiert wird, ist es wichtig, möglichst schnell anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Denn nur ein Anwalt bekommt Akteneinsicht und kann Ihnen danach sagen, ob an dem Vorwurf etwas dran ist oder nicht. Sie selbst sollten vorher am besten gegenüber der Polizei gar nichts sagen. Das ist nicht unfreundlich oder "verdächtig", sondern schlichtweg ihr gutes Recht, über welches man sie auch seitens der Polizei auch belehren müsste.

Hier können Sie sich ein Interview zum Thema Unfallflucht mit Rechtsanwalt Jan Vorwerg anhören:

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