Bußgeldbescheid wegen Corona - Verstoß?

Anwalt bei Bußgeldbescheid wegen Verstoß gegen Corona - Verordnung

Die Kontrollen durch Polizei und Ordnungsämter hinsichtlich vermeintlicher so genannter Corona - Verstöße nehmen inzwischen zu. Der Leipziger Presse war erst vor kurzem zu entnehmen, dass sogar Mitarbeiter, die sonst zur Überwachung des fließenden Verkehrs (bspw. Geschwindigkeit usw.) und auch des ruhenden Verkehrs (bspw. Politessen) zur Überwachung der Corona - Schutzverordnungen eingesetzt werden, um bei Verstößen entsprechende Verfahren einzuleiten, die dann zu Bußgeldbescheiden wegen Corona - Verstößen führen. Dabei drohen regelmäßig Bußgelder von 500,00 € (bei Privatpersonen) bis zu 25.000,00 € (bei Verstößen durch Unternehmen).
Leider kommt es inzwischen auch dazu, dass sich Unternehmer oder auch Privatpersonen gegenseitig anzeigen. Die Corona - Pandemie hat leider zu einer neuen Lust am Denunzieren geführt. Dabei handelt es sich oft gar nicht um renitente Verweigerer oder Ignorierer. Mitunter geht es auch um marginale nicht gefährliche Verstöße, teilweise auch aus Unwissenheit und jedenfalls nicht Böswilligkeit.

Die Höhe der Sanktionen erscheint teilweise auch völlig unangemessen und außer Verhältnis. Manche Unternehmer können hierdurch sogar noch zusätzlich in Existenznot geraten. Demnach macht es in vielen Fällen Sinn, sich gegen unangemessene oder überzogene Bußgelder zu verteidigen. Mitunter ist auch die Tatbesandlichkeit mancher Verstoßnormen fraglich. Oftmals wurde auch das Bestimmtheitsgebot nicht beachtet. Nicht zuletzt sind auch der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und der Opportunitätsgrundsatz zu beachten.

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