Im Bereich der Ortsdurchfahrt Henningsleben (Thüringen) zwischen Gotha und Bad Langesalza wird regelmäßig mit einem mobilen Messgerät (derzeit ES 8.0) gemessen. Die Messstelle ist sehr tückisch und kann fast schon als "Falle" bezeichnet werden, da man lediglich das Ortseingangsschild (nur einseitig angebracht!) übersehen muss und dann kurz darauf schon geblitzt wird. Es gibt dort keine Bebauung, welche auf eine Ortschaft hinweisen würde, wie dies bei den Ortschaften davor und dahinter der Fall ist. Gerade ortsunkundigen Fahrern ist überhaupt nicht bewusst, dass man sich in einer Ortschaft befindet, was natürlich fatale Folgen bei der Höhe der gemessenen Geschwindigkeit hat. Mögliche Hinweise in Form von Straßenmarkierungen oder zusätzlichen Schildern, die dem hier für gerade bei ortsunkundigen Fahrer leicht möglichen Übersehen des Ortseingangsschildes entgegenwirken würden, spart man sich offenbar bewusst und blitzt stattdessen. Da darf schon die Frage gestellt werden, ob es hier um Verkehrssicherheit oder um das Abkassieren Ortsunkundiger geht. Ein Augenblicksversagen kommt hier häufiger vor, mit der Folge, dass das Vermeiden eines Fahrverbotes möglich ist. Zudem sollte genauer überprüft werden, wie weit das Messgerät vom Ortseingangsschild entfernt stand. In einem vom Autor bearbeiteten Fall war die Akte dazu nicht wirklich aussagefähig, weshalb eine Überprüfung vor Ort erfolgte, mit der Feststellung, dass die von der betreffenden Verwaltungsvorschrift verlangte Mindestentfernung von 200 Metern offensichtlich nicht eingehalten wurde, was im Einzelfall auch zu einer Milderung der Sanktion führen kann.
Einfahrt in kaum erkennbare Ortschaft
leicht zu übersehendes Ortseingangsschild
kaum erkennbare Ortschaft wegen fehlender Bebauung
An der Ampelkreuzung Prager Straße / Riebeckstraße in Leipzig befindet sich ein Rotlichtblitzer. Bei der Rotlichtüberwachungsanlage handelt es sich um das Modell Traffiphot der Fa. Jenoptik. Da es dort mehrere Ampelregister gibt, sind Verwechslungen bei einem Rotlichtverstoß denkbar, die nach der Rechtsprechung als Augenblicksversagen angesehen werden können, was wiederum zum Entfall eines Fahrverbotes führen kann. Zudem ist im Einzelfall die Annäherungssituation anhand des in der Akte befindlichen Fallprotokolls zu untersuchen. Je nach Geschwindigkeit zwischen den beiden Induktionsschleifen kann eine Korrektur der vorwerfbaren Rotlichtzeit möglich sein. Aufgrund der Größe der Kreuzung und für auswärtige Fahrer damit einhergehenden gewissen Unübersichtlichkeit fährt man dort vergleichsweise schnell in den Blitzer, obwohl man ein Rotlicht subjektiv gar nicht wahrgenommen hat.
Blitzer Rotlicht an Ampel Torgauer Str. / Adenauerallee
Diesen Blitzer gibt es schon vergleichsweise lange, dennoch häufen sich in letzter Zeit dort die Fälle, in denen Verkehrsteilnehmer die Ampelregister verwechseln und es deshalb zu Rotlichtverstößen kommt. Nähert man sich auf der Torgauer Straße in Richtung Stadtzentrum dieser Ampelanlage, muss man als Rechtsabbieger in die Adenauerallee darauf achten, nicht aus Versehen loszufahren, wenn die Ampel für den Geradeausverkehr auf Grün umschaltet und damit unter Umständen ein so genannter Mitzieheffekt einsetzt. Eine Richterin beim Amtsgericht hat dem Autor in einer Verhandlung in 2021 bestätigt, dass sich Fälle dieser Art in letzter Zeit dort häufen. Ob dies daran liegt, dass das obere Register der Rechtsabbiegerampel seit längerer Zeit nicht in Betrieb ist, kann nur gemutmaßt werden. Eine Häufung von Fällen an dieser Rechtsabbiegerampel kann aber auch von unserer Kanzlei bestätigt werden. Die gute Nachricht bei Fällen dieser Art ist aber zumindest, dass es bei einem solchen Augenblicksversagen in der Regel möglich ist, dass das Gericht von einem Fahrverbot bei entsprechender Argumentation absieht.
Geschwindigkeitsmessung und Blitzer TraffiPhot S in Tannenwaldstraße, Leipzig
Ein überdurchschnittlich "erfolgreicher" stationärer Blitzer der Marke TraffiPhot S von der Fa. Jenoptik befindet sich in der Tannenwaldstraße in Leipzig. Die Messung erfolgt mittels Weg-Zeit-Berechnung anhand von in der Fahrbahn eingelassenen Piezo-Sensor-Kabeln. Hier ist jeweils die ordnungsgemäße regelmäßige Wartung zu überprüfen. Vor allem frostbedingt nach dem Winter kann es hier zu Schäden kommen. Anhand des kompletten Bildmaterials in der Ermittlungsake ist zu prüfen, ob sich das Fahrzeug in einer auslösegerechten Position befindet.
Blitzer TraffiStar S 350 in Radebeul - Ost, Waldstraße
In Radebeul hat man aufgerüstet in Sachen Blitzer. Mehrere Geräte der Firma Jenoptik (TraffiStar S 350) wurden aufgestellt. Einer der am meisten blitzt, steht in der Waldstraße in Radebeul - Ost. Dort wird auch beidseitig geblitzt. Bei den Messgeräten ist problematisch, dass die Rohmessdaten nicht gespeichert werden. Zudem könnte beim stadteinwärtigen Verkehr eventuell ein Augenblicksversagen in Betracht kommen. Für eine seriöse Einschätzung ist Akteneinsicht erforderlich.
Blitzer TraffiStar S 350 in der Rödelstraße in Leipzig
Vor nicht so sehr langer Zeit wurde in der Rödelstraße in Leipzig ein stationärer Blitzer TraffiStar S 350 der Firma Jenoptik aufgestellt. An der betreffenden Stelle in Richtung Schleußiger Weg verfügt die Fahrbahn über zwei Richtungsfahrbahnen. Daher muss bei einer Überprüfung eines solchen Vorwurfs untersucht werden, ob eventuell eine Fehlzuordnung vorliegt. Es handelt sich um ein Lasermessverfahren, welches in der Rechtsprechung seit dem Urteil des Saarländischen Verfassungsgerichtshofes umstritten ist. In Sachsen folgt die Rechtsprechung jener Entscheidung aus dem Saarland bisher nicht. Im Saarland hat man immerhin sämtliche Geräte dieser Art, bei denen die Rohmessdaten nach der Messung gelöscht werden, aus dem Verkehr gezogen. Im Übrigen Bundesgebiet könnte die Sache allerdings nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes wieder interessant werden.
Geschwindigkeitsmessung und Blitzer in Memmendorf B 173
In Memmendorf befindet sich auf der B 173 ein stationärer Blitzer. Mitunter wird in diesem Bereich zusätzlich mobil geblitzt. Je nach Einzelfall kann zugunsten eines Betroffenen ein Augenblicksversagen in Betracht kommen. Anhand der Ermittlungsakte ist zudem die ordnungsgemäße Eichung und Einrichtung der Anlage zu prüfen. In Einzelfällen können sich aus dem vollständigen Messfoto auch Anhaltspunkte für eine Fehlmessung ergeben. Zu beachten ist, dass das dem Betroffenen bspw. im Rahmen der Anhörung zur Verfügung gestellte Foto nur einen Ausschnitt darstellt.
Geschwindigkeitsmessung im Schottenbergtunnel Meißen auf B 101 mit TraffiStar S 330
Einer der "erfolgsreichsten" Blitzer in Sachsen steht im Schottenbergtunnel in Fahrtrichtung Meißen. Bei der Messanlage handelt es sich um eine TraffiStar S 330 der Firma Jenoptik. Neben den üblichen Überprüfungen hinsichtlich ordnungsgemäßer Eichung und Wartung ist bei dieser Messanlage oft ein Streitpunkt, welcher der drei Messwerte, resultierend aus den drei in der Fahrbahn eingebrachten Sensoren berücksichtigt wird. Nach PTB wäre nur der geringste der drei gebildeten Messwerte zu berücksichtigen. Tatsächlich wird jedoch nach dem letzten Stand immer der Wert zwischen Sensor 1 und 3 herangezogen, solange nicht eine bestimmte Toleranz überschritten wurde. Je nach Messwert kann dies für einen Betroffenen eine entscheidende Bedeutung haben.
Geschwindigkeitskontrolle auf der B 79 im Bereich Aspenstedt
Einer der ertragsreichsten Blitzer Sachsen-Anhalts befindet sich im OT Aspenstedt, Halberstadt. Im Rahmen einer Überprüfung des Vorwurfs einer solchen Verkehrsordnungswidrigkeit (Geschwindigkeitsüberschreitung) sind u. a. die Geeignetheit der Messstelle, die Eichung und ordnungsgemäße Wartung, die Ordnungsgemäßheit der Beschilderung sowie der zugrunde liegenden verkehrsrechtlichen Anordnung zu prüfen. Zudem ist die genaue Prüfung des vollständigen Messfotos vorzunehmen. Zu alldem ist Akteneinsicht sowie ggf. die Beiziehung weiterer Unterlagen erforderlich.
Blitzersäule auf B 91, Merseburg, Querfurter Straße
Nach den öffentlichen Verlautbarungen soll es sich bei dieser Messstelle um einen Unfallschwerpunkt handeln. Dennoch scheinen wohl auch monetäre Aspekte beim Aufstellen dieses stationären Blitzers der Fa. Jenoptik eine Rolle gespielt zu haben. Im Rahmen einer Prüfung des Vorwurfs einer solchen Verkehrsordnungswidrigkeit wegen Geschwindigkeitsüberschreitung ist die gültige Eichung, ordnungsgemäße Wartung, einwandfreie Datenübertragung und nicht zuletzt ggf. auch die Messung selbst zu untersuchen. Sofern keine Speicherung der Rohmessdaten erfolgt, könnten mit Hinblick auf die Rechtsprechung des BVerfG auch verfassungsrechtliche Aspekte eine Rolle spielen.
Blitzer TraffiStar S 330 auf BAB 2 nahe Rasthof Börde, km 100,5
Auf Höhe von Kilometer 100,5 auf der A 2 im Bereich des Rasthofes Börde befindet sich eine moderne stationäre Messanlage TraffiStar S 330 der Fa. Jenoptik. Dieser Blitzer zählt zu den ertragreichsten Blitzern in Sachsen-Anhalt. Von der Anlage können gleichzeitig mehrere Fahrspuren überwacht werden. Die Geräte sind mit elektronischen Schilderbrücken gekoppelt. Hier gilt es je nach Einzelfall ggf. die Logfiles der zeitlichen Schaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung zu überprüfen. Zudem muss anhand des vollständigen Messfotos die korrekte Auslöseposition geprüft werden.
Poliscan Speed von Vitronic auf BAB 2, km 73,4
Einer der erfolgreichsten Blitzer Sachsen-Anhalts befindet sich auf der A 2 nahe der Anschlussstelle Burg-Zentrum (km 73,4). Bei der Messanlage Poliscan Speed handelt es ich um ein Lasermessverfahren der neueren Generation. Gerade bei Lasermessverfahren gibt es nach der neueren Rechtsprechung Entwicklungen mit Hinblick auf die Löschung der Rohmessdaten nach dem Messvorgang. Aus diesem Grund können diese Daten nicht an die Verteidigung herausgegeben werden. Das BVerfG hält es nach einer Entscheidung aus dem Jahr 2020 für verfassungswidrig, wenn der Verteidigung insbesondere die Rohmessdaten vorenthalten werden.
Geschwindigkeitsmessung mit TraffiStar S 350 in Travniker Straße
Neben dem bekannten stationären Blitzer in der Travniker Straße, welche gerade für ortsfremde Fahrer wie eine Stadtautobahn wirkt, wird dort inzwischen auch mobil geblitzt. Zum Einsatz kommt hier mitunter TraffiStar S 350 in Form des so genannten MiniRack. In einem Verfahren beim AG Leipzig stellte sich nun heraus, dass es die Messbeamten mit der Aufstellhöhe mitunter nicht so genau nehmen. Ein DEKRA-Gutachten brachte zum Vorschein, dass die maximale Aufstellhöhe überschritten wurde, was eine Nichtverwertbarkeit der Messung nach sich zog. Wichtig ist nämlich, dass die Aufstellhöhe bezogen auf das Fahrbahnniveau überprüft wird. Stehen das Messfahrzeug bzw. die Anlage neben der Fahrbahn auf einem anderen Höhenniveau kann das Folgen haben. Im vorliegenden Fall des Mandanten war dies ein Freispruch.
Blitzer Poliscan FM1 nähe Ortseingang Röbel
An dieser beliebten Messstelle wird regelmäßig mit Poliscan FM1 geblitzt. Tückisch ist hier der Standort relativ kurz hinter dem Ortseingangsschild. Mit Hinblick auf die einschlägigen Verwaltungsvorschriften, die einen gewissen Mindestabstand verlangen, sollte immer der genaue Standort überprüft werden. Vor allem muss in die Prüfung mit einfließen, dass das Messgerät eben nicht an seinem Standort misst (welcher den Mindestabstand eventuell einhält), sondern eben schon davor, da es eine Lasermessung ist. Zudem muss in Fällen eines Fahrverbotes immer der Frage nachgegangen werden, ob nicht eventuell ein Augenblicksversagen vorliegen könnte, was zu einem Entfall des Fahrverbots führen würde.
Blitzer BAB 4 Jagdberg Tunnel TraffiStar S 330
Im Bereich Jena wird im Jagdbergtunnel seit geraumer Zeit fleißig geblitzt. Zur Anwendung kommt das Geschwindigkeitsüberwachungsgerät Traffipax Traffistar S 330, welches an Drucksensoren in der Fahrbahn angebunden ist. Demgemäß erfolgt die Ermittlung der Geschwindigkeit über eine Weg-Zeit-Berechnung. Die Funktionsweise der Anlage ist mit Blick auf die Vorgaben der PTB umstritten. Gerade wenn die Schwelle zur Punkteeintragung oder einem Fahrverbot knapp überschritten wurde, kann dies Ansatzpunkte für eine Verteidigung bieten. Im Wege einer anwaltlichen Akteneinsicht ist auch die exakte Auslöseposition des Betroffenenfahrzeuges zu prüfen.
Messung mit Lasergerät auf A4
Im Bereich des Kirchheimer Dreiecks kommt es gehäuft zu Geschwindigkeitsmessungen aufgrund der dortigen Vielzahl von Geschwindigkeitsbeschränkungen. Da sich die Verkehrsführung in den letzten Jahren mehrfach geändert hat, ist neben dem Messverfahren selbst auch das Vorhandensein der jeweiligen verkehrsrechtlichen Anordnungen genau zu prüfen. Je nach Beschilderung kann auch ein Augenblicksversagen in Betracht kommen. Das verwendete Lasergerät wird in Teilen der Rechtsprechung kritisch mit Bilck auf die Überprüfung der Messergebnisse angesehen.
Rotlicht-Blitzer TraffiPhot III in Merseburger Straße
Eine der in Leipzig weit verbreiteten Rotlichtüberwachungsanlagen des Typs TraffiPhot III befindet an der Kreuzung Lützner Straße / Merseburger Straße. Überwacht wird der stadteinwärtige Verkehr. Mit Hinblick auf sich dort möglicherweise ergebende Brems- und/oder Anfahrsituationen an dieser stark frequentierten Kreuzung ist das Fallprotokoll genauestens zur prüfen, insbesondere die zwischen den Induktionsschleifen ermittelte Geschwindigkeit. Hierzu ist zwingend über den Anwalt Akteneinsicht zu nehmen. Ergeben sich Ansatzpunkte für eine Verteidigung wird ggf. nach Rücksprache mit dem Rechtsschutzversicherer ein Sachverständiger hinzugezogen.
Verkehrskontrollsystem VKS3 auf BAB 9
Im Bereich Berg auf der BAB 9 werden des Öfteren Abstandsmessungen mit dem System VKS 3.0 vorgenommen. Gleichzeitig erfolgen auch Geschwindigkeitsmessungen. Das System ermöglicht beides. Je nach Vorwurf ist die in der Regel zunächst noch nicht zur Verfahrensakte gehörende Videodatei anzufordern und zu untersuchen. Dies gilt mit Hinblick auf den als Grundlage für eine Identifizierung im Vorfeld der Messung vorliegenden Anfangsverdacht. Außerdem sind im Falle von Abstandsmessungen etwaige Spurwechsel im Bereich der Beobachtungsstrecke zu untersuchen. Auch in Betracht kommende Geschwindigkeitsverringerungen von davor fahrenden Fahrzeugen sind relevant. Mit Hinblick auf die mitunter schlechte Bildqualität bei diesem System ist immer anzuraten, sich zur Sache zunächst nicht einzulassen.
Abstandsmessung auf der BAB 9 mit VKS 3.0
Auf der BAB 9 im Bereich Coswig kommt es gehäuft zu Abstandsmessungen mit dem System VKS. In Fällen dieser Art ist zwingend vom Verteidiger das Beweisvideo anzufordern und eingehend zu prüfen. Insbesondere ist zu untersuchen, ob im Vorfeld der Messung keine Vorkommnisse waren, die einer Messung entgegen stehen könnten, wie bspw. Spurwechsel, Abstandsverringerungen etc. Nicht zuletzt ist auch die Messstelle selbst zu untersuchen.
Blitzer Traffiphot - S auf B 103
An einer Stelle auf der B 103 in Richtung Meyenburg, wo man nicht unbedingt mit einer Begrenzung auf 50 km/h rechnet, wurde ein stationärer Blitzer aufgestellt, welcher sicher vielen ortsunkundigen Betroffenen zum Verhängnis wurde. Beim Messgerät handelt es sich um ein Traffiphot - S. Das System basiert auf in der Fahrbahn eingelassenen Sensoren, mit deren Hilfe auf Basis einer Weg-Zeit-Berechnung die Geschwindigkeit ermittelt wird. Die regelmäßige Wartung der Sensoren sowie die ordnungsgemäße Position des Betroffenenfahrzeuges sind in erster Linie anhand der Ermittlungsakte zu prüfen. Des Weiteren bietet die Messstelle Anlass zur Prüfung, ob ein Augenblicksversagen vorliegen könnte.
VKS 3.01 auf BAB 71
Auf der BAB 71 kommt im Bereich Gräfenroda häufig des Messgerät VKS 3.01 zum Einsatz. Mit diesem System lassen sich Geschwidigkeitsverstöße und Abstandsverstöße ermitteln. Das Gerät war vor einigen Jahren stark in der Kritik, was auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zurückging. Auch wenn die Systeme inzwischen modifiziet wurden, tauchen immer wieder Probleme auf, die auch teilweise einen Rückgriff auf jene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zulassen. Lange nicht ist immer klar, ob die Identifizierung auf Grundlage eines Anfangsverdachtes gegen den Betroffenen beruhte. Zudem ist immer das Video im Fernbereich zu prüfen. Schließlich kommt es auch immer wieder zu Fehler bei der Auswertung, weil mitunter die Herstellervorgaben nicht erfüllt werden.
Maximilianallee Blitzer ESO ES 3.0
Die Maximilianallee in Leipzig ist ein beliebter Standort auch für mobile Blitzer. Nicht nur der wohl ertragreichste - aber eben auch bekannte - Blitzer sorgt dort für Einnahmen. Die gut ausgebaute Straße verleitet zu höheren Geschwindigkeiten, weshalb auch an anderen Stellen gemessen wird. An dieser Messstelle kann gut das Messgerät ES 3.0 der Fa. ESO eingesetzt werden, welches fälschlicherweise im Anhörungsbogen als "Lichtschrankensystem" bezeichnet wird. Auf einfachen Lichtschranken basiert das Messgerät schon lange nicht mehr. Es werden vielmehr Helligkeitsprofile erstellt, anhand derer dann mittels Weg-Zeit-Berechnung (Abstand der Sensoren im Sensorkopf) die Geschwindigkeit errechnet wird. Bei diesem Gerät tauchen immer wieder einmal Probleme und Messfehler auf, die die Hinzuziehung eines Sachverständigen durchaus rechtfertigen. Aktuell sind dies Probleme, die das Messgerät mit dem an einigen Fahrzeugen verbauten LED-Licht haben soll.
Leivtec XV 3 Eilenburg B 107
Mit dem Messgerät Leivtec XV 3 lässt sich aufgrund dessen vielfältiger Einsatzmöglichkeiten an nahezu allen möglichen und unmöglichen Orten messen. Wie bei gewöhnlichen Blitzer gibt es hier zumindest tagsüber nicht den bekannten roten Blitz, wenn man gemessen wurde. Das Messgerät ist zudem kaum erkennbar, da es nicht größer ist als eine Videokamera. Auf einem kleinen Stativ gut versteckt am Straßenrand wird eine Messung von Betroffenen meistens gar nicht bemerkt. Trotz der einfachen Handhabung des Messgerätes passieren immer wieder Fehler. Daher sind die Messung sowie die ordnungsgemäße Einrichtung genauestens anhand der Bedieungsanleitung des Gerätes zu prüfen. Weiterhin ist zu prüfen, ob die zwingend erforderlichen Fotos vom Start und Ende der Messung den Vorgaben des Herstellers entsprechen. Auch der Abstand zu einem geschwindigkeitsbeschränkenden Schild ist zu prüfen, da die laserbasierte Messung nicht erst am Standort des Messgerätes sondern deutlich davor erfolgt.
BAB 9 Poliscan von Vitronic Bereich Haag
Mit dem laserbasierten Messgerät Poliscan Speed der Fa. Vitronic wird regelmäßig im Bereich Haag auf der A 9 gemessen. Es werden alle drei dortigen Fahrspuren überwacht. Hinsichtlich der Beschilderung im Vorfeld der Messstelle ist zu hinterfragen, wann der Betroffene auf die A 9 auffuhr und ob vor diesem Hintergrund einen Augenblicksversagen in Betracht kommt. Des Weiteren ist anhand der Ermittlungsakte und ggf. Rücksprache mit einem Sachverständigen zu prüfen, ob eine Messwertfehlzuordnung in Betracht kommt und ob der Auswerterahmen den Herstellervorgaben entspricht.
TraffiStar S 350 in Naundorf
Eine tückische Messstelle befindet sich in Naundorf kurz hinter dem Ortseingangschild. Es handelt sich um ein stationäres Messgerät des Typs TraffiStar S 350, dessen Aufstellungsort mehr als fragwürdig ist. Hier ist schon sehr zweifelhaft, ob überhaupt die nach den einschlägigen Verwaltungsvorschriften maßgeblichen Abstände eingehalten wurden, da es sich um ein laserbasiertes Gerät handelt, welches in einem Bereich noch vor dessen Standort misst. Zudem ist die Stelle gerade durch noch keine durchgehende Bebauung geprägt, weshalb bei entsprechender Argumenation ein Augenblicksversagen in Betracht kommt, was ein Fahrverbot vermeiden kann. Auch hier ist zu kritisieren und ggf. rechtlich anzugreifen, dass dieses Messsystem keine Messdaten speichert.
TraffiStar S 350 in Leipzig Gustav-Esche-Straße
Mit dem vergleichsweise neuen Messgerät TraffiStar S 350 wird im Bereich der G.-Esche-Straße in Leipzig gemessen. Der Straßenverlauf ist durch wenig Bebauung geprägt und führt bei ortsunkundigen Fahrern schnell zu dem Eindruck, dass man sich nicht mehr in einer Ortschaft befindet. Die Folgen sind fatal und führen dann bei entsprechender Überschreitung schnell zu einem Fahrverbot. Im Ernstfall sollte das Messverfahren intensiv geprüft werden. Sofern mangels gespeicherter Messdaten bei diesem Gerät hierzu keine Möglichkeit besteht, sollten je nach Einzelfall weitere rechtliche Schritte erfolgen. In manchen Fällen kann das Fahrverbot auch wegen besonderer Härte abgewendet werden.
Im Kreuzungsbereich erfolgt eine Rotlichtüberwachung durch die in Leipzig sehr häufig eingesetzte Rotlichtüberwachungsanlage Traffipax TraffiPhot III. Die Anlage arbeitet mit in der Fahrbahn eingelassenen Induktionsschleifen. Deren Abstand zueinander entspricht häufig nicht den Vorgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB). Dies ist im Einzelfall zu prüfen, gerade wenn in der daneben befindlichen Fahrspur ein anderes Fahrzeug zu sehen ist. Zudem sind die Fotozeiten und die zwischen den Induktionsschleifen gefahrene Geschwindigkeit anhand der Ermittlungsakte zu prüfen.
Auch die Sommerfelder Straße in Leipzig zwischen Zuckelhäuser Straße und Oberdorfstraße zählt zu den Bereichen, wo in den letzten Jahren Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h eingeführt wurden. Mitunter ist dies nicht immer nachvollziehbar. Auch wenn hier der frühere Schulweg des Autors betroffen ist, muss gesagt werden, dass eine Erforderlichkeit dennoch schwer nachvollziehbar ist. Natürlich wurde diese Stelle nach Herabsetzung der Geschwindigkeitsbeschränkung für Blitzer interessant. Es dürften unzählige Fahrer arglos geblitzt worden sein, weil man auf einer regelmäßig befahrenen Strecke nicht damit rechnet, dass plötzlich eine andere Geschwindigkeit gilt. Die Messung findet regelmäßig sehr knapp, mitunter zu knapp, hinter dem geschwindigkeitsbeschränkenden Schild statt. Im Messprotokoll der Akte ist zwar die Einhaltung des nach der einschlägigen Verwaltungsvorschrift maßgeblichen Mindestabstandes von 150 Metern durchaus zu lesen, jedoch wird dabei nicht berücksichtigt, dass die laserbasierte Messung nicht am Standort des Messfahrzeuges erfolgt. Gleiches gilt, sofern eine Radarmessung zum Einsatz kommt. Dort wäre auch noch eine etwaige Schrägfahrt zu prüfen, die zu Verfälschungen von Messergebnissen führen kann.
In Espenhain bei Leipzig gibt es seit ein paar Jahren ein stationäres Messgerät auf der B 95 sowohl in Richtung Borna als auch in Richtung Leipzig. Es handelt sich um ein Verkehrsüberwachungsgerät M 5 der Fa. VDS Verkehrstechnik GmbH. Das Messgerät arbeitet mit in der Fahrbahn eingelassenen Sensoren, welche mittels Weg-Zeit-Berechnung die Geschwindigkeit ermitteln. Das Messgerät war in den ersten Monaten nach Aufstellung extrem ertragreich. Die Fallzahlen beim zuständigen AG Borna sind allein durch diesen Blitzer in die Höhe geschnellt. Auch heute noch werden täglich nicht wenige Fahrer dort geblitzt. Zur Historie gehört auch, dass in jenem Bereich der hier innerörtlichen B 95 bis zum Aufstellen des Blitzers über Jahrzehnte eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 km/h galt. Als man aus diesseits nicht nachvollziehbaren Gründen die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h herabsetzte, wurde nahezu zeitgleich jener Blitzer aufgestellt. Zumindest in Fahrtrichtung Leipzig konnte man in der Vergangenheit bei entsprechender Einlassung mitunter erreichen, dass wegen Augenblicksversagen vom Fahrverbot abgesehen wurde. Natürlich ist auch hier im Wege der Akteneinsicht immer das Messfoto zu prüfen und vor allem die Stellung des gemessenen Fahrzeuges im Bereich der Sensoren. Der Anhörungsbogen enthält wie immer nur einen Bildausschnitt mit dem Fahrer. Zudem ist bei diesem Messgerät wichtig, dass die Sensoren halbjährliche gewartet wurden. Auch dies lässt sich nur durch Akteneinsicht prüfen.
Im Bereich der Kreuzung am Waldplatz in Leipzig befindet sich eine Rotlichtüberwachungsanlage TraffiPhot III. Von der Waldstraße stadteinwärts kommend, wird der Kreuzungsbereich über die Jahnallee überwacht. Es wird in zwei nebeneinander liegenden Fahrspuren gemessen. Daher kommt die Problematik etwaig zu nahe nebeneinander befindlicher Induktionsschleifen zum Tragen. Im Einzelfall muss geprüft werden, ob dies Auswirkungen auf das Messergebnis haben konnte. Zudem sind erfahrungsgemäß die Fotos bei diesem Blitzer oft von schlechter Qualität. Daher sollte immer vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht werden. Nach Akteneinsicht ist hier wie immer bei diesen Messanlagen das Fallprotokoll zu prüfen. Mitunter kann sich durch eine Brems- oder Anfahrsituation eine veränderte Rotlichtzeit ergeben.
Nachdem die äußerst ertragreiche Messstelle auf der Maximilianallee mit einem völlig neuen System (Traffistar S 350) ausgestattet wurde, erhöhen sich die Fallzahlen massiv. Immer wieder erwischt es ortsunkundige Fahrer, die durch die Ausgestaltung der Straße einfach der Fehlvorstellung unterliegen, dass sie noch nicht innerorts seien. Die über das Ortseingangsschild hinausgehenden Hinweise auf die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h sind marginal. Es gibt dort noch keine durchgehende Bebauung und lediglich ein unscheinbares und leicht zu übersehendes Schild weist auf die Geschwindigkeitskontrolle hin. Würde es hier vorrangig um das Einhalten der Geschwindigkeit anstatt das Abkassieren gehen, wären zweifellos andere deutlichere Hinweise ohne Probleme möglich. Dann wäre aber sicher der Ertrag des teueren neuen Blitzers gefährdet. Nach Auffassung des Unterzeichners dürften unter solchen Voraussetzungen hier keine Fahrverbote verhangen werden. Unzählige Mandanten erzählen uns immer wieder, dass sie in den Blitzer nur gefahren sind, weil sie dachten, sie wären noch außerorts unterwegs und weil die Straße aussieht wie eine Autobahn bzw. Bundesstraße. Zur Problematik des immer wieder im Raum stehenden Augenblicksversagens kommt noch die Besonderheit des Messgerätes Traffistar S 350 hinzu, welches derzeit keine Messdaten speichert. Damit wird eine nachträgliche Überprüfung des Messergebnisses nahezu unmöglich, was derzeit einige Landesverfassungsgerichte beschäftigt (Stichwort: faires Verfahren).
Die Messanlage Leivtec XV 3 ist ein beliebtes Messgerät, weil dieses klein, kompakt, leicht zu bedienen und vielseitig einsetzbar ist. Im mobilen Einsatz lässt sich das Gerät auch für aufmerksame Fahrer kaum am Straßenrand erkennen. Das Gerät sieht wie eine kleine auf einem vergleichsweise kleinen Stativ stehende Videokamera aus. In der Regel werden Messungen tagsüber nicht bemerkt, da das Gerät keinen typischen roten Blitz abgibt. Das Fahrzeug der Messbeamten kann auch relativ weit entfernt stehen und stellt daher auch kein warnendes Signal dar. Nicht nur in Markkleeberg bei Leipzig sondern auch in anderen Orten verleitet die vielseitige Einsetzbarkeit des Gerät mitunter auch oft zu Einsätzen an sehr fragwürdigen Messorten. Die Messung selbst ist vergleichsweise selten angreifbar. Beim Messort auf der A 7 in der Gemarkung Horst wurde jedoch von einer Brücke gemessen, was dazu führte, dass das erforderliche Messung-Start-Bild regelmäßig nicht das Betroffenenfahrzeug zeigt. Dies stellt keine ordnungsgemäße Messung nach der Bedienungsanleitung des Messgerätes Leivtec XV 3 dar. Eine Überprüfung im Einzelfall ist aber nur durch Akteneinsicht möglich, da auf dem Anhörungsbogen in der Regel nur ein Ausschnitt aus dem Messung-Ende-Foto abgebildet ist.
Im Bereich der Überfahrt von der Schnorrstraße zur Rödelstraße und dann weiter zum Schleußiger Weg befindet sich eine Rotlichtüberwachungsanlage der Fa. Jenoptik. Es handelt sich um das stationäre Messgerät Traffiphot III, welches auf in der Fahrbahn eingelassenen Induktionsschleifen basiert. Da die in der Fahrbahn verlegten Induktionsschleifen oftmals nicht der Aufbauanleitung der PTB entsprechen, ist eine Prüfung im Einzelfall anzuraten. Hinzu kommen Verteidigungsmöglichkeiten mit Blick auf eine etwaige Brems- oder Anfahrsituation. Insoweit kann es zu Korrekturen der vorzuwerfenden Rotlichtdauer kommen, welche mitunter bei Fahrverboten entscheidend sein können. Insoweit sind das in der Ermittlungsakte enthaltene Fallprotokoll sowie die zugehörigen zwei Beweisbilder eingehend zu prüfen.
Auf der S 293 im Bereich Hirschfeld (Fahrtrichtung Kirchberg) existiert eine stationäre Messanlage des Typs Poliscan FM1 des Herstellers Vitronic. Mit der Anlage ist sowohl die Verfolgung von Geschwindigkeitsverstößen als auch im Bereich der dortigen Kreuzung von Rotlichtverstößen möglich. Ein Überprüfung des Messergebnisses ist nach bisherigen Erfahrungen des Öfteren geboten. Hierzu sind zunächst im Rahmen einer Verteidigung beide (bei Rotlichtverstößen) Messfotos einzusehen. Im Anhörungsbogen ist in der Regel nur ein Ausschnitt vom Fahrer enthalten.
Im der Lützner Straße in Leipzig steht im Bereich der Stuttgarter Allee eine stationäre Rotlichtüberwachungsanlage des Typs Traffiphot III. Es werden beide Fahrspuren mit separaten Induktionsschleifen überwacht. Daher ist ggf. bei beiderseitiger Spurbelegung die Messwertzuordnung zu prüfen, da wie bei anderen Anlagen dieser Art in Leipzig auch der von der PTB vorgeschriebene Mindestabstand zwischen den Induktionsschleifen nicht eingehalten sein dürfte. Da der Blitzer nicht in einem Kreuzungsbereich steht, sind auch Fälle eines etwaigen Augenblicksversagens zu prüfen. Da es sich dort häufig staut, kann unter Umständen bei einer Anfahrsituation auch eine gutachterliche Korrektur der Rotlichtzeit in Betracht kommen.
Auif der A 9 im Bereich der Fahrtrichtung Berlin - München gibt es nahe Eisenberg einen stationären Blitzer, welcher wegen seines Aussehens mitunter als "blitzender Kühlschrank" bezeichnet wird. Die Messstelle wird mit dem Messgerät Poliscan Speed betrieben, welchem ein Lasermessverfahren zugrunde liegt. Je nachdem von wo der Betroffene auf die Autobahn aufgefahren war, könnte ein Augenblicksversagen in Betracht kommen, was im Einzelfall zu einer geringeren Sanktion führen kann. Zudem ist beim Poliscan Speed auch immer genau zu prüfen, ob Messfehler vorliegen können, bspw. Messwertfehlzuordnung oder falsche Höhe des Auswerterahmens.
Im Bereich der Leinestraße gilt nach dem Abbiegen von der Bornaischen Straße kommend eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h. Im dortigen Bereich wird in beiden Richtungen häufig geblitzt. Mitunter steht das Messfahrzeug sogar schon hinter der Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung und misst in die letzten Meter des begrenzten Bereiches hinein, was fragwürdig erscheint. Im Einzelfall ist hier mit Hinblick auf die dortige Beschilderung genau zu untersuchen, von wo der Betroffene kam.
Mit dem vergleichsweise neuem Messsystem Traffistar S 350 wurde hier mehrfach schon gemessen. Sowohl das Messverfahren bietet Ansätze für eine Verteidigung (keine Speicherung der Rohmessdaten) als auch die Messstelle ist zu hinterfragen wie auch der Standort des Messfahrzeuges.
In Leipzig sind in den letzten Jahren eine Reihe von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h in der Nähe von Schulen und Kindergärten hinzugekommen. Dies betrifft oft Straßen, wo es jahrzehntelang keine Geschwindigkeitsbeschränkung gab. Natürlich ist dies dann für viele Fahrer überraschend, gerade wenn man eine solche Straße über Jahre schon regelmäßig befahren hat. Demgemäß wird im Bereich von solchen vergleichsweise neuen Geschwindigkeitsbeschränkungen inzwischen gehäuft gemessen. Sehr häufig kommen mobile Messgeräte des Typs Traffistar S 350 zum Einsatz, die in Messfahrzeugen verbaut sind. In solchen Fällen ist neben der verkehrsrechtlichen Anordnung häufig der Abstand zum anordnenden Schild zu prüfen, gerade mit Hinblick darauf, dass wie bei einer Lasermessung üblich nicht erst am Standort des Messfahrzeuges gemessen wird, sondern deutlich davor.
In letzter Zeit sind die Rotlichtüberwachungsanlagen Traffipax Traffiphot III der Firma Jenoptik in die Kritik geraten. Ein von der PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) vorgeschriebener Mindestabstand zwischen den Induktionsschleifen wurde beim Einrichten der Messstellen nicht beachtet. Die Stadt Leipzig als Betreiber der Anlagen behauptet, dass die Anlagen korrekt aufgebauth seien. Dies wird aber immer mehr bezweifelt, da Messungen der Abstände der Induktionsschleifen, welche man durch entsprechende Fugen auf der Fahrbahn leicht erkennen kann, ergeben haben sollen, dass der vorgeschriebene Mindestabstand von 1,20 Meter teilweise deutlich unterschritten wurde. Seitens der Stadt wird behauptet, dass die Anlagen dennoch einwandfrei funktionieren würden, weil diese in Reihenschaltung verbaut seien und mithin eine Beeinflussung auszuschließen sei. Insoweit wird offenbar auf eine Stellungnahme der DEKRA zurückgegriffen, in welcher dies untersucht wurde. Man will aus dem Text der Aufbauanleitung herausgelesen haben, dass der von der PTB geforderte Mindestabstand nur bei Anlagen in Parallelschaltung gefordert sein könne. Die Schilderung der DEKRA, nach welcher sich die Induktionsschleifen bei einer Reihenschaltung nicht gegenseitig beeinflussen würden, erscheint zwar elektrotechnisch (der Autor ist gelernter Elektriker) nachvollziehbar. Aber in der Konsequenz bedeutet dies dann auch, dass bei einem Auslösen des Blitzers die Anlage nicht erkennt, welche Induktionsschleife ausgelöst hat. Dafür sei dann das Beweisfoto heranzuziehen. Aus Sicht des Autors dürften sich hier neue Ansatzpunkte für eine Verteidigung ergeben, je nachdem was in der jeweils neben dem vermeintlich den Blitz auslösenden Fahrzeug liegenden Fahrspur befindlich ist. Im Übrigen stellt sich auch die Frage, wie es sich verhält, wenn neben den Induktionsschleifen andere spannungsführende Leitungen in einem Abstand von unter 1,20 Meter verlaufen, bspw. Stromkabel. Insoweit wurde ja auch kein Abstand von 1,20 Meter gewährleistet und jene Leitungen sind nicht in Reihe mit den Induktionsschleifen geschaltet.
An der Ampelkreuzung Georg-Schumann-Straße / Breitenfelder Straße befindet sich eine Rotlichtüberwachungsanlage des Typs Traffipax Traffiphot III. Über die mitunter fehlerhafte Einrichtung solcher Messstellen wurde bereits hier berichtet.
An dieser Kreuzung kann eine Besonderheit zum Tragen kommen. Die Ampel verfügt über eine Geradeausspur und eine Linksabbiegerspur mit verschiedenen Ampelregister, die verschieden geschaltet sind. Schaltet bspw. das Ampelregister für die Linksabbieger auf Grün währenddessen für Geradeaus noch Rot ist, kann es zu einem so genannten Mitzieheffekt kommen. Das bedeutet, dass das Anfahren der anderen Spur versehentlich beim Betroffenen einen Impuls ausgelöst hat, ebenfalls loszufahren - eben einen Mietzieeffekt. Je nach Einzelfall kann dies ein Augenblicksversagen darstellen und ggf. zu einem Absehen vom Fahrverbot führen.
Der in der Einnahmenstatistik "erfolgreichste" Blitzer in Sachsen steht in Leipzig in der Maximilianallee. Wenn man von der Autobahn A 14 an der Abfahrt Leipzig-Mitte abfährt, um ins Zentrum Leipzigs zu gelangen, kommt man zwangsläufig über die B 2 natlos auf die gut ausgebaute vierspurige Maximilianallee. Allein am Straßenbild lässt sich nicht erkennen, dass man sich plötzlich nicht mehr auf einer Bundesstraße befindet, sondern auf der innerstädtischen Maximilianallee. Was lag da nicht näher als die Gäste der Messestadt gleich mit einem Foto zu begrüßen und ein saftiges Begrüßungsgeld zu vereinnahmen. Natürlich fährt ein ortskundiger Leipziger nicht in diese Blitzerfalle. Ursprünglich war die Beschilderung so problematisch, dass das OLG Dresden ein Augenblicksversagen unter bestimmten Voraussetzungen bejahte. Inzwischen wurde dem entgegengewirkt, aber die Situation wurde für einen mal kurz unaufmerksamen Fahrer nicht wirklich besser. Es passiert nach wie vor, dass ortsunkundige Fahrer sich noch auf einer außerörtlichen Straßen wähnen und dann heftig in den Blitzer hineinrauschen. Im Einzelfall muss dann geprüft werden, was eventuell möglich ist, um die Sanktion abzumildern. Gespannt wartet man derzeit auf die neue Technik, mit welcher der Blitzer in Kürze ausgerüstet werden soll.
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Inzwischen ist die relativ neue A 38 (seit 2009 vollständig befahrbar) eine beliebte Autobahn für Blitzer. In den ersten Jahren war diese Autobahn noch nicht so stark frequentiert und es gab nur wenige Geschwiindigkeitsbeschränkungen. Im Laufe der Jahre hat sich dies geändert. Auf Autobahnen wird immer wieder gern mit der Sensor - Messanlage ES 3.0 der Firma eso GmbH gemessen. Nähere Einzelheiten zur Funktionsweise dieser Anlage und etwaigen Schwachstellen finden Sie hier: ESO 3.0.
Auf der A 38 wird u. a. sehr häufig im Bereich Braunsbedra, Frankleben gemessen. Dort gab und gibt es mehrere Geschwindigkeitsbeschränkungen im Bereich einer Fahrbahnunebenheit und einer Baustelle. Im Bereich der Messstelle (km 167) bzw. davor waren die Geschwindigkeitsschilder fragwürdig aufgestellt. Es wurde nach einem Geschwindigkeitstrichter wegen einer Fahrbahnunebenheit zwar kein Aufhebungsschild aufgestellt. Allerdings gingen Fahrzeugführer nach dem Passieren der Gefahrenstelle davon aus, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung als Streckengebot wieder aufgehoben ist. Plötzlich folgte dann aber nach einigen Kilometern die Anordnung einer Beschränkung direkt auf 80 km/h. Dieses überraschende Schild konnte leicht übersehen werden, weshalb ein Augenblicksversagen vorgelegen haben könnte. Dies wiederum konnte hier zu einem Entfall eines Fahrverbotes führen.
Seit einigen Jahren hat sich die unmittelbar an Leipzig angrenzende Stadt Markkleeberg, welche man fast schon als Ortsteil von Leipzig wahrnimmt, ein sehr effektives Geschwindigkeitsmessgerät zugelegt. Es handelt sich um eine LEIVTEC XV3. Dieses Messgerät ist laserbasiert. Jedoch wird nicht wie bei älteren Laserpistolen wie bspw. der LTI 20.20 nur gelasert und dann rausgewunken, weil es keine Fotodokumentation gibt. Eine solche gibt es hier durchaus. Man wird jedoch nicht dergestalt "geblitzt", dass man es auch durch einen roten Blitz wahrnimmt. In der Regel bekommt man die Messung gar nicht mit. Es kommt nämlich noch hinzu, dass es sich um ein sehr kompaktes Messgerät handelt, welches man je nachdem wie geschickt es aufgestellt wurde, einfach nicht sieht.
Kritikwürdig ist jedoch die Praxis des Blitzens durch die Stadt Markkleeberg. In den letzten Jahren haben viele Verfahren gezeigt, dass man offenbar zielgerichtet nach Stellen sucht, an denen sich leicht eine Geschwindigkeitsbegrenzung übersehen lässt und folgerichtig dann auch viele Fahrzeugführer in die "Radarfalle" hineintappen, obgleich man hier ja eigentlich "Laserfalle" sagen müsste.
Nicht selten schießt man bei solchen Blitzeraktionen aber auch über das Ziel hinaus und der Aufstellort sollte durchaus einmal kritisch hinterfragt werden. Bei schon mehrfach an verschiedenen Tagen durchgeführten Geschwindigkeitsüberwachungen in der Friedrich-Ebert-Straße wurde das Messgerät einfach zu dicht hinter dem die Geschwindigkeit begrenzenden Schild aufgestellt. Dazu muss man wissen, dass es in fast allen Bundesländern Verwaltungsvorschriften hinsichtlich der Aufstelllung solcher Messgeräte gibt. In Sachsen sagt die betreffende Verwaltungsvorschrift, dass grundsätzlich erst 150 Meter hinter dem die Geschwindigkeit begrenzenden Schild gemessen werden soll. Allerdings gibt es Ausnahmen, bspw. an Gefahrenstellen wie Schulen oder Kindergärten. Eine solche Gefahrenstelle lag hier aber nicht vor. In den betreffenden Verfahren wurde auch noch die der Beschilderung zugrunde liegende verkehrsrechtliche Anordnung hinzugezogen, aus der hervorging, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung wegen der Verhinderung von Kanalschäden angeordnet wurde. Hier könnte man auch noch diesen Sinn hinterfragen, wenn doch LKWs mit gleicher Geschwindigkeit dort entlangfahren dürfen. Aber das wäre ein anderes Thema. Nichtsdestotrotz stellte sich die Behörde völlig unreflektiert auf den Standpunkt, dass es sich um eine Gefahrenstelle handeln würde, weil ja eine Geschwindigkeitsbeschränkung angeordnet wurde. Absurder geht es kaum. Das Amtsgericht ist dem natürlich nicht gefolgt. Zudem war man offenbar auch noch der Meinung, dass der vorgeschriebene Abstand gewahrt sei, weil das Messgerät tatsächlich über 150 Meter vom Schild entfernt aufgestellt war. Der Punkt ist nur, dass zumindest bei diesem Messgerät nicht erst am Standort des Gerätes gemessen wird, sondern schon ca. 50 Meter vom Standort des Messgerätes entfernt beginnt. Dann wiederum waren die 150 Meter deutlich unterschritten. Natürlich gilt dennoch die Geschwindigkeitsbegrenzung schon ab dem Schild. Da man einem Fahrzeugführer aber einen gewissen Spielraum zum Abbremsen einräumt, wird in einem solchen Fall in der Regel aus Opportunitätsgründen nur eine Geldbuße verhangen, die eine Stufe unter der im Bußgeldkatalog eigentlich maßgeblichen Sanktion liegt. Das kann in einigen Fällen - und so auch hier - dazu führen, dass man damit zumindest eine Punkteeintragung verhindert.
Wie auch an anderen Stellen in Leipzig handelt es sich hier um eine Traffiphot III Rotlichtüberwachungsanlage. Da mehrere Fahrspuren mittels Induktionsschleifen überwacht werden, gilt es hier aufgrund der aktuellen Entwicklungen den seitlichen Abstand der Induktionsschleifen zu überprüfen, welcher regelmäßig nicht aus der Ermittlungsakte hervorgeht. Nach einer Klarstellung seitens der PTB handelt es sich bei dem vorgeschriebenen Abstand von 1,20 Meter um keine Sollvorschrift, vielmehr ist dieser Abstand zwingend einzuhalten. Darüber hinaus ist wie immer bei Traffiphot III - Fällen das Fallprotokoll genauestens zu prüfen, und zwar u. a. dahingehend, ob eine bestimmte Einlassung des Mandanten eventuell zu einer Herabsetzung der Rotlichtdauer führen kann. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch immer, beide gefertigten Blitzerfotos genau in Augenschein zu nehmen. In Fällen von so genannten atypischen Verstößen kann mitunter auch vom Fahrverbot abgesehen werden.