Rotlichtblitzer Traffiphot III in Brandenburger Straße (Leipzig)
Wie auch an anderen Stellen in Leipzig handelt es sich hier um eine Traffiphot III Rotlichtüberwachungsanlage. Da mehrere Fahrspuren mittels Induktionsschleifen überwacht werden, gilt es hier aufgrund der aktuellen Entwicklungen den seitlichen Abstand der Induktionsschleifen zu überprüfen, welcher regelmäßig nicht aus der Ermittlungsakte hervorgeht. Nach einer Klarstellung seitens der PTB handelt es sich bei dem vorgeschriebenen Abstand von 1,20 Meter um keine Sollvorschrift, vielmehr ist dieser Abstand zwingend einzuhalten. Darüber hinaus ist wie immer bei Traffiphot III - Fällen das Fallprotokoll genauestens zu prüfen, und zwar u. a. dahingehend, ob eine bestimmte Einlassung des Mandanten eventuell zu einer Herabsetzung der Rotlichtdauer führen kann. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch immer, beide gefertigten Blitzerfotos genau in Augenschein zu nehmen. In Fällen von so genannten atypischen Verstößen kann mitunter auch vom Fahrverbot abgesehen werden.