Rechtsschutzversicherung

Von Vorteil ist natürlich immer, wenn man über eine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht verfügt. Gerade beim Verkehrsrecht ist eine Rechtsschutzversicherung sehr zu empfehlen. Die Kosten dafür liegen derzeit im Bereich von ca. 70 bis 100 Euro pro Jahr bei einem Vertrag ohne Selbstbeteiligung. Es ist aufgrund des geringen Preisunterschiedes in jedem Fall im Verkehrsrecht eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung zu empfehlen.

Wenn erst einmal ein Rechtsschutzfall (bspw. Blitzer, Unfall usw.) eingetreten war, bestand früher keine Möglichkeit mehr, für diesen Fall eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen.

Inzwischen gibt es aber einen Rechtsschutzversicherer, der genau das anbietet.
Bei der ARAG kann man eine Verkehrsrechtsschutzversicherung noch nach Eintritt eines Rechtsschutzfalls rückwirkend abschließen.

Diese Versicherung ist aus verständlichen Gründen zwar etwas teurer, aber je nach Fall kann so ein rückwirkender Abschluss durchaus Sinn machen.
Nähere Infos findet man hier: https://www.arag.de/versicherungen/rechtsschutz/verkehrsrechtsschutz/sofort/

Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung sichert alle nennenswerten rechtlichen Risiken im Bereich des Straßenverkehrs ab (Ordnungswidrigkeitenverfahren, Strafverfahren, Führerscheinentzug, Zivilverfahren wegen Unfällen oder auch Fahrzeugkäufen).

Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hilft nicht nur, um gegen Blitzerfotos vorzugehen.

Eine Rechtsschutzversicherung für das Verkehrsrecht kann auch existentielle Bedeutung haben. Dazu muss es nur zu einem schweren Verkehrsunfall mit erheblichem Personenschaden kommen, durch den der Hauptverdiener aus dem Berufsleben gerissen wird. In einem solchen Fall ist eine kompetente anwaltliche Vertretung von Beginn an eminent wichtig. Gerade bei so genannten Großschäden ist ein juristischer Laie ohne Anwalt den Schadensachbearbeitern der Großschaden-Abteilung der Versicherung nicht gewachsen.

Wenn in einem solchen Fall eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, können schnell „Nägel mit Köpfen“ gemacht werden, falls die Versicherung die volle Haftung bestreitet oder die Regulierung verzögert. Gerade bei Großschäden sind Klageverfahren extrem kostenintensiv (Sachverständigengutachten, hoher Streitwert etc.) und ohne Rechtsschutzversicherung kaum zu finanzieren, noch zumal in einem solchen Fall das Geld ohnehin schon knapp sein dürfte.

 

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