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Kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Blitzer
Aufgrund der jahrzehntelangen Erfahrung in Bußgeldsachen ist in den meisten Fällen eine Ersteinschätzung möglich. Das gilt insbesondere wenn es sich um bekannte standardisierte Messverfahren handelt und aus dem Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid das verwendete Messgerät hervorgeht. Erfahrungsgemäß kann dann gesagt werden, ob es sinnvoll sein könnte, das Messergebnis anzufechten. Des Weiteren können im Rahmen einer Ersteinschätzung etwaige besondere Belange des Falles oder der Situation des Betroffenen berücksichtigt werden.
Es ist darauf hinzuweisen, dass es sich nur um eine Ersteinschätzung handelt. Für eine genaue Überprüfung ist Akteneinsicht erforderlich, welche eine kostenpflichtigte Mandatierung voraussetzt. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, würde diese jedoch die Kosten einer solchen Mandatierung tragen.
Wenn Sie an einer solchen kostenfreien Ersteinschätzung Interesse haben, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf, gern per Mail, Mailformular oder telefonisch.