Nutzungsausfallzeitraum

Erhebliches Streitpotenzial birgt in der Regel die Frage, welcher Nutzungsausfallzeitraum zugrunde zu legen ist.

Der Nutzungsausfallzeitraum ist die Dauer, für welche Nutzungsausfallentschädigung zu zahlen ist bzw. Mietwagenkosten zu ersetzen sind.

Keinesfalls ist nur der im Schadengutachten angegebene Zeitraum allein maßgeblich. Bei diesem Zeitraum handelt es sich nämlich nur um den prognostizierten Wiederbeschaffungszeitraum bzw. Reparaturzeitraum. Selbst jene Angabe des Sachverständigen ist nicht immer unumstößlich, denn in vielen Fällen liegen Umstände vor, die eine Abweichung von dem vom Sachverständigen prognostizierten Zeitraum rechtfertigen.

Der Nutzungsausfallzeitraum setzt sich nicht lediglich aus Reparaturzeitraum bzw. Wiederbeschaffungszeitraum zusammen.

Es sind vielmehr drei Zeiträume zu berücksichtigen, welche in der Addition den Nutzungsausfallzeitraum ergeben.

Dabei handelt es sich um den Schadenermittlungszeitraum, den Überlegungszeitraum und – je nach Lage des Falls – um den Reparaturzeitraum oder den Wiederbeschaffungszeitraum.

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