Winterreifenpflicht
Was genau bedeutet die Winterreifenpflicht?
Für Verkehrsteilnehmer stellt sich oft die Frage, wie es denn konkret mit der Winterreifenpflicht in Deutschland aussieht.
Seit dem 04.12.2010 gibt es ein Gesetz mit einer konkreten Winterreifenpflicht.
Diese besagt, dass bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte so genannte M+S-Reifen Pflicht sind (M+S bedeutet Schnee und Matsch). Jene Reifen sind mit einem M+S-Symbol gekennzeichnet.
Einen vorgeschriebenen Zeitraum, ab wann und bis wann mit Winterreifen zu fahren ist, gibt es nicht. Einzig vom Wetter hängt es ab. Das bedeutet, dass man auch im Januar mit Sommerreifen fahren darf, wenn eben die Wetterverhältnisse entsprechend „nichtwinterlich“ sind. Es könnte aber auch passieren, dass es schon Ende September Glatteis gibt und man ist dann wie wohl jeder noch mit Sommerreifen unterwegs. Theoretisch könnte man dann wegen Verstoßes gegen die Winterreifenpflicht belangt werden. Wahrscheinlich ist das natürlich nicht.
Wer gegen die Winterreifenpflicht verstößt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 40,00 € und bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer in Höhe von 80,00 € rechnen. Einen Punkteeintrag in Flensburg gibt´s obendrauf.
Wenn es zu einem Unfall kommt, können sich fehlende Winterreifen natürlich auch negativ auf etwaige Erstattungsansprüche auswirken.