Wiederbeschaffungswert
Der Wiederbeschaffungswert ist derjenige Betrag, den ein Geschädigter aufwenden muss, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu erwerben.
Der Wiederbeschaffungswert ist nicht gleichbedeutend mit dem Zeitwert.
Der Zeitwert ist derjenige Betrag, den der Eigentümer des Fahrzeuges beim Verkauf des Fahrzeugs (ohne Unfallschaden) erzielt hätte, bspw. wenn das Fahrzeug in Zahlung genommen worden wäre.
Der Wiederbeschaffungswert hingegen liegt in der Regel 20 bis 25 % (Handelsspanne) über dem Zeitwert und ist derjenige Betrag, der beim Kauf eines vergleichbaren Fahrzeugs im seriösen KFZ-Handel aufgewendet werden muss.