Rechtsanwaltskosten

Durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts entstehen Kosten. Die oft anzutreffenden Bedenken, dass es sich immer um sehr hohe Kosten handeln würde, sind unbegründet und wohl dem Umstand geschuldet, dass man anders als bei anderen Dienstleistungen vorher nicht weiß, wie hoch die Kosten sein werden.

Vor diesem Hintergrund kann nur dringend empfohlen werden, bereits bei oder auch schon vor Beauftragung nach der Höhe der zu erwartenden Kosten zu fragen. Bei jedem Handwerker würde man auch fragen, wie hoch die Kosten sein werden – also warum nicht beim Anwalt?

Jeder Rechtsanwalt wird dann zumindest eine Größenordnung nennen können, wenn er ungefähr weiß, worum es geht.

Geht es um die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen aufgrund eines unverschuldeten Unfalls, sollte man wissen, dass die entstehenden Anwaltskosten vom Versicherer des Unfallgegners zu tragen sind. 

Von Vorteil ist natürlich immer, wenn man über eine Rechtsschutzversicherung verfügt. Gerade beim Verkehrsrecht ist eine Rechtsschutzversicherung sehr zu empfehlen. Die Kosten dafür liegen derzeit im Bereich von ca. 70 bis 100 Euro pro Jahr bei einem Vertrag ohne Selbstbeteiligung. Es ist aufgrund des geringen Preisunterschiedes in jedem Fall im Verkehrsrecht eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung zu empfehlen.

Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung sichert alle nennenswerten rechtlichen Risiken im Bereich des Straßenverkehrs ab (Ordnungswidrigkeitenverfahren, Strafverfahren, Führerscheinentzug, Zivilverfahren wegen Unfällen oder auch Fahrzeugkäufen).

Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hilft nicht nur, um gegen Blitzerfotos vorzugehen.

Eine Rechtsschutzversicherung für das Verkehrsrecht kann auch existentielle Bedeutung haben. Dazu muss es nur zu einem schweren Verkehrsunfall mit erheblichem Personenschaden kommen, durch den der Hauptverdiener aus dem Berufsleben gerissen wird. In einem solchen Fall ist eine kompetente anwaltliche Vertretung von Beginn an eminent wichtig. Gerade bei so genannten Großschäden ist ein juristischer Laie ohne Anwalt den Schadensachbearbeitern der Großschaden-Abteilung der Versicherung nicht gewachsen.

Wenn in einem solchen Fall eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, können schnell „Nägel mit Köpfen“ gemacht werden, falls die Versicherung die volle Haftung bestreitet oder die Regulierung verzögert. Gerade bei Großschäden sind Klageverfahren extrem kostenintensiv (Sachverständigengutachten, hoher Streitwert etc.) und ohne Rechtsschutzversicherung kaum zu finanzieren, noch zumal in einem solchen Fall das Geld ohnehin schon knapp sein dürfte.

 

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