Rotlichtverstoß durch Radfahrer - auch hier gibt es Punkte!
In den letzten Jahren kommt es immer häufiger zur Verfolgung von Rotlichtverstößen durch Radfahrern. Beispielsweise in der Leipziger Südvorstadt kam es schon mehrfach dazu, dass sich Polizeibeamte gewissermaßen "auf die Lauer gelegt" haben, um bei Rot über die Ampel fahrende Radfahrer aus dem Verkehr zu ziehen. Ärgerlich ist das dann vor allem für Radfahrer, die eine Fahrerlaubnis besitzen. Es droht zwar kein Fahrverbot, aber eine Punkteeintragung. Und ganz billig ist es auch nicht. Natürlich sollte bei Zweifeln die Sache anhand des Inhalts der Ermittlungsakte überprüft werden. Es gab auch schon Fälle, in denen sich herausstellte, dass die Polizeibeamten auf die maßgebliche Ampel von ihrem Standort aus gar keine Sicht hatten.
Messung mit Traffipax Traffiphot III von Jenoptik
Die Rotlichtüberwachung bei dieser Anlage erfolgt über in die Fahrbahn eingelassene Induktionsschleifen. Die erste Schleife befindet sich im Bereich der Haltelinie, und zwar ein Stück dahinter. Die zweite Induktionsschleife befindet sich mitten im Kreuzungsbereich, um zu dokumentieren, dass das Fahrzeug auch tatsächlich die Kreuzung überfuhr und nicht lediglich ein Haltelinienverstoß vorlag. Da die Wegstrecke zwischen beiden Induktionsschleifen bekannt ist, kann anhand der Zeiten, zu denen das Fahrzeug durch die Schleifen fuhr, die Durchschnittsgeschwindigkeit ermittelt werden. Anhand dieser Durchschnittsgeschwindigkeit erfolgt die Rückrechnung auf die Haltelinienrotzeit, da die Schleife ein Stück hinter der Haltelinie in Richtung Kreuzung liegt. Hier bieten sich unter bestimmten Voraussetzungen Ansatzpunkte für eine Verteidigung, bspw. wenn die Schwelle zum qualifizierten Rotlichtverstoß (1 Sekunde) nur knapp überschritten wurde. Je nach Einzelfall ist auch eine gutachterliche Überprüfung der ordnungsgemäßen Funktion der Anlage angezeigt. Darüber hinaus sind die von der Anlage gefertigten Fotos einer genauen Prüfung zu unterziehen. Es müssen immer zwei Fotos vorliegen, welche das Fahrzeug jeweils im Bereich der jeweiligen Induktionsschleife dokumentieren. Ist dem nicht so, darf die Messung nicht verwertet werden.
Nachweis eines Rotlichtverstoßes mittels Camcorder
Inzwischen kommt es häufiger vor, dass sich Polizeibeamte mit einer einfachen handelsüblichen Videokamera ausgerüstet versteckt an einer Ampelkreuzung positionieren, um Rotlichtverstöße zu dokumentieren. Sofern ein Sünder ertappt wird, erfolgt per Funk die Meldung an einen ein Stück weiter stehenden Anhalteposten, welcher das Fahrzeug dann aus dem Verkehr zieht, um den Vorwurf zu eröffnen und die Personalien aufzunehmen. Sofern es nur um die Verfolgung einfacher Rotlichtverstöße geht, begegnet diese Art von Ermittlung nicht von vornherein durchgreifenden Bedenken. Allerdings dürfte die verdachtsunabhängige Aufzeichnung des Straßenverkehrs mit Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes bedenklich sein, was in jedem Fall vor dem Amtsgericht eingewandt werden sollte (Beweisverwertungsverbot).
Es werden inzwischen mit diesem „Messverfahren“ aber auch qualifizierte Rotlichtverstöße (Fahrverbot) angezeigt und verfolgt. Problematisch ist hier insbesondere, dass die Feststellung der Rotlichtzeit nicht vor Ort durch den Zeugen und Kamerabediener erfolgt. Dies geschieht vielmehr erst später durch Auswertung der Videoaufnahme. Da die verwendeten Kameras weder geeicht noch sonst hinsichtlich Zeitmessung für solche Verwendungen vorgesehen sind, sollten derartige Vorwürfe nicht hingenommen werden.