Messverfahren Geschwindigkeitsverstöße

Poliscan Speed

Messverfahren Poliscan Speed

Hier handelt es sich um ein Lasermessverfahren. Anders als mit den früheren Laserpistolen bedarf es hier keiner manuellen Bedienung. Die Funktionsweise ist dergestalt, dass das Messgerät Laserstrahlen in etwa in Form eines Gitternetzes aussendet. Fährt dann ein Fahrzeug dort hinein, wird es detektiert. Das Gerät misst sodann die Entfernung des Fahrzeuges anhand der Länge der Laserstrahlen und in der Folge, wie schnell sich diese Entfernung verringert. Hieraus wird dann der Geschwindigkeitswert ermittelt. Neben Fehlzuordnungen kann hier auch eine nicht den Vorgaben der PTB entsprechende Aufstellhöhe des Gerätes sein. Zudem können bestimmte Fahrzeugkonturen sich auch als problematisch erweisen. Im Einzelfall sollte dem auf den Grund gegangen werden. Kritisch ist bei diesem Messgerät zudem, dass wohl nicht alle Rohmessdaten gespeichert werden, was eine nachträgliche Überprüfung erschwert bis unmöglich machen kann. In rechtlicher Hinsicht ist dies mit Blick auf die Verfassungsgemäßheit problematisch, wie inzwischen nicht nur der Saarländische Verfassungsgerichtshof sondern auch das Bundesverfassungsgericht erörtert haben.

TraffiPhot S

Messverfahren TraffiPhot S von Jenoptik

Diesem Messverfahren liegt das Prinzip der Weg-Zeit-Berechnung zugrunde. Auf einer festen Wegstrecke zwischen drei in die Fahrbahn eingebrachten Piezo-Sensoren wird die Zeit gemessen, die ein Fahrzeug beim Überrollen der Sensoren benötigt. Es ergeben sich drei Werte, und zwar zwischen Sensor 1 und 2, 2 und 3 sowie 1 und 3. Diese dürfen über eine bestimmte Toleranz hinaus nicht voneinander abweichen, sonst wird die Messung annulliert. Nach den Vorgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) ist dem Betroffenen nur der geringste der drei ermittelten Werte anzulasten. Ob dies vom Gerät tatsächlich so realisiert wird, muss ggf. überprüft werden. Es sind auch Geräte auf dem Markt, die grundsätzlich nur den Wert zwischen Sensor 1 und 3 zugrunde legen, solange dieser über eine gewisse Toleranz hinaus nicht abweicht. Im Einzelfall kann dies aber entscheidend sein, bspw. wenn ein Grenzwert zur Punkteeintragung oder zum Fahrverbot nur knapp überschritten wurde. Im Rahmen einer Verteidigung ist darüber hinaus auch zu prüfen, ob die Wartungsintervalle eingehalten wurden. Nach dem Winter kann es auch zu Frostschäden gekommen sein, welche die Funktionsweise unter Umständen beeinträchtigt haben.

ESO ES 3.0

Messverfahren ESO ES 3.0 (Einseitensensor-Messverfahren)

Bei der sehr häufig verwendeten Messanlage ES 3.0 handelt es sich um das Nachfolgemodell der ES 1.0. Die Ermittlung der Geschwindigkeit erfolgt auf Basis einer Weg-Zeit-Berechnung. Die Anlage verfügt über einen Sensorkopf mit fünf Sensoren, welcher ordnungsgemäß ausgerichtet neben der Fahrbahn aufzustellen ist. Inbesondere ist eine Parallelität mit der Fahrbahn mittels Neigungswasserwaage herzustellen. Fährt ein Fahrzeug an diesem Sensorkopf mit zu hoher Geschwindigkeit vorbei, wird über den dazugehörigen Rechner bei der Fotoeinheit ein Foto ausgelöst. Oft werden auch mehrere Kameras aufgestellt. In der Regel bekommt der Fahrer aufgrund des roten Blitzes mit, dass er gemessen wurde. Mit der neueren Software kann auch noch der Seitenabstand festgestellt werden, um etwaige im nicht fotomäßig erfassten Bereich vorhandene Fahrzeuge (bspw. Motorräder) ausschließen zu können. Dennoch kommt es bei dieser Anlage immer wieder zu nicht ordnungsgemäß durchgeführten Messungen, wenn bspw. die Vorgaben der Bedienungsanleitung nicht richtig umgesetzt werden. So ist bspw. eine Fahrbahnparallelität des Sensorkopfes zur Fahrbahn mit einer Neigungswasserwaage herzustellen und nach der Messung zu prüfen. Außerdem muss eine ordnungsgemäße Dokumentation der Fotolinie erfolgen. Problematisch bei dieser Messanlage ist auch, dass der Hersteller des Gerätes die genaue Funktionsweise nicht offen legt. Das bereitet oft Schwierigkeiten bei einer gutachterlichen Überprüfung und hat mitunter zu Verfahrenseinstellungen geführt. Auch kann es vorkommen, dass nicht die Karosse des Fahrzeugs vom Sensor erfasst wird, sondern rotierende Teile. Dies kann auch zu einer Verfälschung des Messergebnisses führen.

Leivtec XV 3

Messverfahren Leivtec XV 3 (Lasermessverfahren)

Bei der Messanlage Leivtec XV 3 handelt es sich um Lasermessgerät, bei welchem durch eine Laufzeitmessung von Lichtimpulsen die Geschwindigkeit errechnet wird. Entgegen älteren Lasermessgeräten bzw. Laserpistolen (bspw. LTi 20.20, Laser Patrol, Riegl FG 21 P) erfolgt hier eine bildtechnische Dokumentation des Verstoßes. Das Gerät besteht aus dem Sensor und der Kamera. Beides muss geeicht sein. Der zum Zeitpunkt der Messung aktuelle Eichschein muss sich in der Akte befinden bzw. ggf. beigezogen werden können. Bei der Messung werden Geschwindigkeiten im ankommenden Verkehr gemessen. Bei Dunkelheit konnte das Gerät in der Regel nicht verwendet werden. Inzwischen wurde hierfür jedoch auch eine technische Lösung gefunden. Für den gemessenen Fahrer ist (zumindest bei Tagmessungen) kein Blitz oder dergleichen erkennbar. Demzufolge merkt man nicht, dass eine Messung erfolgte. Die Messung startet bei Einfahrt des Fahrzeuges in das Messfeld des Sensors und endet bei der Ausfahrt aus dem Messfeld. Demzufolge muss es immer ein Messanfang- und ein Messende-Foto geben. In den meisten Fällen ist zunächst nur das Messende-Foto in der Ermittlungsakte enthalten, über welches in der Regel die Fahreridentifizierung erfolgt (weil nahe am Fahrer). Um die Ordnungsgemäßheit der Messung prüfen zu können, ist insbesondere auch das Messanfang-Foto beizuziehen. Weiter wäre im Rahmen einer etwaigen Hauptverhandlung noch der Messbeamte auf Grundlage der Bedienungsanleitung bzw. des Handbuches zum Gerät zu befragen. Falls es zu Bedienfehlern kam oder andere Ungereimtheiten zu Tage treten, kann dies bspw. zu einer Erhöhung des Toleranzwertes oder auch zu einer Verwerfung des Messergebnisses führen.  

 

Provida 2000

Messverfahren Provida 2000 (Videowagen)

Beim Provida 2000 handelt es sich um eine Geschwindigkeitsüberwachunganlage bzw. Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren. In ein ziviles Polizeifahrzeug wird dieses System eingebaut. Das System wird in der Regel auf Autobahnen und Fernstraßen angewendet. Wenn die Polizeibeamten in ihrem Provida-Fahrzeug ein augenscheinlich zu schnelles Fahrzeug wahrnehmen, wird die Verfolgung aufgenommen. Dabei ist es wichtig, dass ein gleichbleibender Abstand zwischen dem nachfahrenden Provida-Fahrzeug und dem davor fahrenden vermeintlich zu schnellen Verkehrsteilnehmer eingehalten wird. Im Fahrzeug wird dann eine Messung gestartet und auf Video dokumentiert. Dabei misst die Anlage die Geschwindigkeit des Provida-Fahrzeuges mit geeichtem Tachometer. Sofern ein gleichbleibender Abstand während der Messstrecke (meist ca. 500 Meter) eingehalten wurde, kann von der Geschwindigkeit des Provida-Fahrzeuges auf die Geschwindigkeit des Betroffenen-Fahrzeuges geschlossen werden. Das bei der Messung gefertigte Beweisvideo ist im Rahmen der Verteidigung einzusehen und einer genauen Prüfung zu unterziehen. Dabei ist wichtig, ob sich der Abstand zwischen Provida-Fahrzeug und dem Fahrzeug des Betroffenen verringert hat. Dann wäre nämlich das Provida-Fahrzeug schneller unterwegs gewesen, was zu einer Korrektur des Messergebnisses führen muss. Auch ist die gefahrene Wegstrecke zu untersuchen. Möglichweise ist der Betroffene durch Spurwechsel o. ä. eine längere Strecke gefahren. Auch dies würde zu einer Korrektur des Messergebnisses führen. Gegebenenfalls ist bei entsprechenden Anhaltspunkten ein Gutachten einzuholen. Dieses Messverfahren erscheint unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit sehr fragwürdig. Man muss sich vor Augen halten, dass man einem zu schnell Fahrenden, welcher durch sein verkehrswidriges Verhalten eine Gefährdung anderer darstellt, mit einem weiteren zu schnell fahrenden Fahrzeug folgt, um dessen Verstoß zu dokumentieren und zu ahnden. Das Gefährdungspotential wird damit seitens der eigentlich für die Verkehrssicherheit zuständigen Behörden gerade eben verdoppelt, denn auch das zivile Polizeifahrzeug ohne Sondersignal stellt eine zusätzliche Gefährdung dar. Eine rechtsstaatliche Rechtfertigung gibt es dafür nicht, da man Geschwindigkeitsverstöße auch auf andere Weise verfolgen kann.

Traffipax Speedophot

Messverfahren TraffiPax Speedophot (Radarmessung)

Beim Traffipax Speedophot handelt es sich um ein Radarmessgerät. Wenn ein Fahrzeug durch den Radarstrahl fährt, wird der Messwert gebildet. Hierbei entstehen so genannte Dopplersignale, welche von einem Mikroprozessor ausgewertet werden. Es handelt sich um ein standardisiertes Messverfahren. Dies gilt jedoch nur, wenn die Messung vom Messbeamten unter genauer Beachtung der Bedienungsanleitung durchgeführt wurde. Dies ist im Einzelfall im Rahmen einer Hauptverhandlung durch Befragung des Messbeamten zu überprüfen. Darüber hinaus ist immer zu prüfen, ob eventuell eine so genannte Schrägfahrt in Richtung Messgerät vorgelegen hat. Selbige muss in geringem Umfang nicht zwangsläufig aus dem Messfoto hervorgehen. Dennoch kann dies zu einem erhöhten Toleranzabzug führen. Gegebenenfalls ist hier ein Sachverständiger hinzu zu ziehen oder ein entsprechender Beweisantrag zu stellen. Die Kosten für einen solchen Gutachter werden von der Rechtsschutzversicherung getragen.

Multanova VR 6F

Messverfahren Multanova VR 6 F (Radarmessung)

Beim Messgerät Multanova VR 6F handelt es sich um ein sehr häufig verwendetes Radarmessgerät. Sobald ein Fahrzeug in den Radarstrahl eintaucht, wird ein so genanntes Dopplersignal an den geräteinternen Rechner gesendet. Erst wenn das Fahrzeug eine gewisse Strecke im Radarstrahl zurückgelegt hat, beginnt die Messung, in dem das Dopplersignal ausgewertet und eine Geschwindigkeit ermittelt wird. Das Gerät kann auch den abfließenden Verkehr messen. In den meisten Fällen wird jedoch der ankommende - also auf das Gerät zufahrende - Verkehr gemessen. Es wird ein so genannter aufmerksamer Messbetrieb verlangt. Ob dies im Einzelfall immer realisiert wurde, ist oft fraglich. Es handelt sich um ein so genanntes standardisiertes Messverfahren. Dies gilt jedoch nur, wenn das Gerät geeicht war und unter Beachtung der Vorgaben der Bedienungsanleitung betätigt wurde. Gegebenenfalls ist die Bedienungsanleitung beizuziehen und dies zu prüfen. In manchen Fällen kann es zu Fehlmessungen aufgrund von so genannten Knickstrahlreflexionen kommen. Ob dies im konkreten Fall in Betracht kommen kann, muss gegebenenfalls durch einen Sachverständigen überprüft werden, sofern Anhaltspunkte hierfür vorliegen. Im Falle einer Schrägfahrt in Richtung Messgerät kann es auch zu verfälschten Messergebnissen kommen.

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