Leivtec XV 3
Messverfahren Leivtec XV 3 (Lasermessverfahren)
Bei der Messanlage Leivtec XV 3 handelt es sich um Lasermessgerät, bei welchem durch eine Laufzeitmessung von Lichtimpulsen die Geschwindigkeit errechnet wird. Entgegen älteren Lasermessgeräten bzw. Laserpistolen (bspw. LTi 20.20, Laser Patrol, Riegl FG 21 P) erfolgt hier eine bildtechnische Dokumentation des Verstoßes. Das Gerät besteht aus dem Sensor und der Kamera. Beides muss geeicht sein. Der zum Zeitpunkt der Messung aktuelle Eichschein muss sich in der Akte befinden bzw. ggf. beigezogen werden können. Bei der Messung werden Geschwindigkeiten im ankommenden Verkehr gemessen. Bei Dunkelheit konnte das Gerät in der Regel nicht verwendet werden. Inzwischen wurde hierfür jedoch auch eine technische Lösung gefunden. Für den gemessenen Fahrer ist (zumindest bei Tagmessungen) kein Blitz oder dergleichen erkennbar. Demzufolge merkt man nicht, dass eine Messung erfolgte. Die Messung startet bei Einfahrt des Fahrzeuges in das Messfeld des Sensors und endet bei der Ausfahrt aus dem Messfeld. Demzufolge muss es immer ein Messanfang- und ein Messende-Foto geben. In den meisten Fällen ist zunächst nur das Messende-Foto in der Ermittlungsakte enthalten, über welches in der Regel die Fahreridentifizierung erfolgt (weil nahe am Fahrer). Um die Ordnungsgemäßheit der Messung prüfen zu können, ist insbesondere auch das Messanfang-Foto beizuziehen. Weiter wäre im Rahmen einer etwaigen Hauptverhandlung noch der Messbeamte auf Grundlage der Bedienungsanleitung bzw. des Handbuches zum Gerät zu befragen. Falls es zu Bedienfehlern kam oder andere Ungereimtheiten zu Tage treten, kann dies bspw. zu einer Erhöhung des Toleranzwertes oder auch zu einer Verwerfung des Messergebnisses führen.