Trunkenheit bei Fahrt mit E-Scooter
Alkohol und E-Scooter fahren
In Großstädten wird das Nutzen von E-Scootern immer beliebter. Dies liegt vor allem daran, dass man sich selbst dazu gar keinen E-Scooter kaufen muss, sondern diese recht einfach über die in Großstädten zugänglichen Anbieter nutzen kann. Mittels entsprechender App geht dies auch recht einfach und günstig. Für die Nutzung eines E-Scooters benötigt man keine Fahrerlaubnis. Dies führt offenbar dazu, dass vielen Nutzern nicht bewusst ist, dass beim Fahren mit einem E-Scooter dennoch die gleichen Grenzwerte hinsichtlich Alkoholisierung gelten wie bei der Fahrt mit einem PKW. Hintergrund ist die Tatsache, dass auch ein E-Scooter ein Kraftfahrzeug ist, wenngleich nur ein Elektrokleinstfahrzeug. Wenn man einen E-Scooter mit über 0,5 Promille fährt, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Bei 1,1 Promille ist man im Strafverfahren, da es sich um absolute Fahruntüchtigkeit handelt. Zeigt man bei einer geringeren Alkoholisierung alkoholspezifische Ausfallerscheinungen (was schnell passieren kann), ist man ebenso bereits im Strafverfahren. Wird man so mit einem PKW erwischt, ist der Führerschein sofort weg. Demnach kann dies auch bei einem E-Scooter geschehen und geschieht auch regelmäßig. Einige Gerichte haben dies allerdings inzwischen etwas abgeschwächt. Bspw. hat das LG Leipzig in einer Entscheidung vom 24.06.2022 die Frage aufgeworfen, ob tatsächlich bei einer Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter die Regelwirkung des § 69 Abs. 2 Nr. 2 StGB auch regelmäßig zur Anwendung gelangen muss und dies beim Vorliegen einiger Kriterien verneint. Im Einzelfall bestehen daher durchaus Chancen, den Führerschein zu behalten oder wieder zu bekommen.