Rotlichtverstoß

Man wirft Ihnen einen Rotlichtverstoß vor...

Ein Rotlichtverstoß kann auch einem sonst umsichtigen Fahrer schnell einmal unterlaufen. Sei es durch Unaufmerksamkeit oder weil man es eilig hatte oder eben die Zeitspanne und Strecke bis zur Haltelinie falsch eingeschätzt hat. Ebenso kann es bei Rotlichtverstößen vorkommen, dass man ein Ampelregister verwechselt hat. Je nach Messverfahren macht es durchaus Sinn, sich das Messprotokoll bzw. Fallprotokoll in der Ermittlungsakte etwas genauer anzuschauen. Hieraus können sich mitunter Verteidigungsmöglichkeiten ergeben, um bspw. ein Fahrverbot zu vermeiden oder bisweilen auch die Eiintragung eines Punktes. Natürlich ist bei einer automatischen Rotlichtüberwachungsanlage auch ein besonderes Augenmerk auf deren ordnungsgemäße Funktionsweise zu legen.

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