Fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsunfall mit Personenschaden

Tatvorwurf: Fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsunfall

Im immer dichter werdenden innerstädtischen Straßenverkehr, wo es nicht mehr nur Fußgänger und Radfahrer gibt, sondern inzwischen auch E-Scooter, E-Bikes, Segways usw., ist die Gefahr groß, dass es bei einem Verkehrsunfall auch zu Personenschäden kommt. Dann wird zwangsläufig ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Dann ist es wichtig und sinnvoll, zu einem möglichst frühen Zeitpunkt im Verfahren die Weichen für eine Einstellung oder zumindest erträgliche Sanktion zu stellen. Denn wenn erst einmal ein Strafbefehl erlassen wurde, wird es im Nachgang nicht unbedingt einfacher. Auch wenn sich der Tatbestand einer fahrlässigen Körperverletzung vielleicht erst einmal bedrohlich anhört, sollte man nicht in Panik verfallen. Mit einer soliden Verteidigung gelingt es in vielen Fällen, ohne Verurteilung aus einer solchen Sache herauszukommen. Natürlich hängt dies auch von der konkreten Unfallsituation und der Schwere der Verletzungen des Geschädigten ab.

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