Kostensicherheit
Durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts entstehen Kosten. Die oft anzutreffenden Bedenken, dass es sich immer um sehr hohe Kosten handeln würde, sind unbegründet und wohl dem Umstand geschuldet, dass man anders als bei anderen Dienstleistungen vorher nicht weiß, wie hoch die Kosten sein werden.
Sofern Sie uns eine Anfrage über eines unserer Kontaktformulare zukommen lassen, ist eine Ersteinschätzung (ggf. nach telefonischer Rückfrage) für Sie kostenfrei.
Eine anwaltliche Erstberatung in unserer Kanzlei oder - falls Sie dies wünschen - per E-Mail bieten wir für einen Festbetrag in Höhe von 60,00 € an.
Sofern es zu einer weitergehenden Beauftragung kommt, in welcher wir Sie vertreten sollen, richten sich die Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Vor diesem Hintergrund kann nur dringend empfohlen werden, bereits bei oder auch schon vor einer solchen Beauftragung nach der Höhe der zu erwartenden Kosten zu fragen. Bei jedem Handwerker würde man auch fragen, wie hoch die Kosten sein werden – also warum nicht beim Anwalt?
Geht es um die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen aufgrund eines unverschuldeten Unfalls, sollte man wissen, dass die entstehenden Anwaltskosten vom Versicherer des Unfallgegners zu tragen sind. Siehe hierzu auch hier (Punkt: Rechtsanwaltskosten).